Gitterboxen oder auch Gitterpaletten werden aus einer speziellen Stahlkonstruktion hergestellt. Im Materialumschlag werden diese Behälter häufig zur Erleichterung der Verladung eingesetzt. Sie können an allen vier Seiten mit einem Gabelstapler angehoben werden. Die Boxen haben immer vier Füße und sind meist grau lackiert. Mit angebrachten Bügeln können Gitterboxen gestapelt werden. Die Euro-Gitterbox ist eine niedrige Ausführung und entspricht den Epal-Normen, so dass sie als Tauschpalette zugelassen ist. Die Abmessungen sind 80 cm breit, 120 cm lang und 97 cm hoch. Das Gewicht einer leeren Kiste beträgt 70 kg. Je nach Hersteller können drei bis sieben Boxen übereinander gestapelt werden. Es gibt auch faltbare Netzboxen, die im leeren Zustand weniger Platz beanspruchen. Der Name des Herstellers und das Herstellungsjahr sollten auf jeder Gitterbox deutlich sichtbar sein. Hochboxpaletten sind etwa 1,80 Meter hoch und haben ansonsten die gleichen Abmessungen wie Flachboxpaletten. Alle Boxen verfügen über eine vordere Klappe. Weitmaschige Kisten sind doppelt so breit wie hochmaschige Kisten, ansonsten aber identisch. Boxpaletten gelten als defekt oder nicht mehr tauschfähig, wenn sie an den Ecken oder Eckverbindungen verformt sind oder wenn sich die Klappen nicht mehr öffnen oder schließen lassen. Ebenso, wenn der Boden oder die Füße der Kiste so verbogen sind, dass sie nicht mehr stabil sind, wenn Bretter fehlen oder wenn das Gitter beschädigt ist. Ist der Gesamtzustand durch Rost oder Schmutz so schlecht, dass die Ware dadurch verunreinigt werden kann, ist die Kiste nicht mehr austauschbar. Wenn Europalettenkäfige repariert werden, müssen die Reparaturen bestimmten Kriterien entsprechen und dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von Epal autorisiert sind. Nach der Reparatur muss die Palettenkiste die gleichen Eigenschaften wie eine neue Kiste haben.